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Wer Waren der in § I bezeichneten Art in seinen Riiumen hat, oline dass ihm an denselben der Gewahrsam zusteht, bat von dem Vorhandensein der Waren der Kriegsleder A. G., Geschiiftsstelle Briissel, Anzeige zu erstatten. § 3. Die Anmeldungen (§ 2 Àbs. 1) liaben gctrennt nacli Gattung und Sorte unter Angabe der Mengen auf Formbliittern zu ...